Schutzbezirk


Größere Karte anzeigen
(c) Openstreetmap-Mitwirkende

Erklärung einer Belegstelle zum Schutzbezirk für die Befruchtung von Bienenköniginnen

Gl.-Nr.: 7824.3 Fundstelle: Amtsbl. Schl.-H. 1968 S. 157

Bekanntmachung des Ministers für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 12. März 1968 – VIII 43/4.09.07-06 –
Änderungen und Ergänzungen:
1. geänd. Bek. v. 26.9.1972 (Amtsbl. 1972 S. 746) [eingearbeitet]
Nach § 1 des Gesetzes zur Förderung der Bienenhaltung vom 17. September 1958 (GVOBI. Schl.-H. S. 285) erkläre ich nach Anhörung der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein widerruflich die Belegstelle List zum Schutzbezirk für die Befruchtung von Bienenköniginnen jeweils für die Zeit vom 20. Mai bis zum 19. Juli eines jeden Jahres. Die Belegstelle List umfaßt das Gesamtgebiet der Gemeinde List/Sylt und den nördlichen Teil der Gemeinde Kampen bis zur Höhe des Leuchtturms.
Der Träger der Belegstelle ist der Landesverband Schleswig-Holsteinischer-Imker e. V.
Innerhalb des Schutzbezirkes dürfen andere Bienenvölker als die Zuchtvölker des Trägers der Belegstelle in der Zeit vom 20. Mai bis zum 19. Juli eines jeden Jahres nicht gehalten oder aufgestellt werden.
Verstöße gegen diese Bekanntmachung werden nach § 3 des Gesetzes zur Förderung der Bienenhaltung nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 25. März 1952 (BGBl. I S. 177) geahndet.
Diese Bekanntmachung tritt am Tage ihrer Veröffentlichung in Kraft.